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Die Antworten auf unseren Fragenkatalog zum geplanten Erwerb des Anwesens Simmersbacher Straße 4 sind bemerkenswert. Nicht, weil sie unsere Bedenken ausgeräumt hätten, sondern weil sie vieles davon bestätigen.
Für das Grundstück mit einer Größe von 372 m² gibt es derzeit keine konkrete Nutzung.
Es gibt keine Planung.
Es gibt keine Machbarkeitsstudie.
Es gibt keine Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Und selbst der Zeitraum, für den die Gemeinde das Grundstück möglicherweise ohne konkrete Nutzung im Eigentum halten würde, ist nach den Antworten nicht absehbar.
Trotzdem soll die Gemeindevertretung über den Erwerb entscheiden.
Die Begründung läuft im Kern darauf hinaus: Das Grundstück ist gerade verfügbar, es gibt Kaufinteressenten und man wolle die „Gunst der Stunde“ nutzen.
Das mag bei einem privaten Immobilienkauf ein Motiv sein. Für eine Gemeinde, die mit Steuergeld arbeitet, ist uns das zu wenig.
Denn auch der Hinweis, dass man das Grundstück vielleicht irgendwann benötigen könnte, ersetzt keinen konkreten Bedarf. Natürlich kann es strategisch sinnvoll sein, Flächen zu sichern. Aber gerade dann müsste nachvollziehbar dargelegt werden, welches städtebauliche Ziel verfolgt wird, welche Alternativen bestehen und warum genau dieses Grundstück dafür notwendig ist.
Genau das ist bislang nicht erkennbar.
Für Kauf und Nebenkosten werden rund 159.806 Euro genannt.
Sollte das Gebäude später abgerissen werden, kommen nach Einschätzung des Bauamtes weitere rund 80.000 Euro hinzu.
Damit lägen die möglichen Gesamtkosten bereits bei rund 240.000 Euro.
Und selbst diese Summe ist noch nicht zwingend das Ende der Rechnung.
Denn laufende Kosten für Versicherung, Unterhaltung, Energie, Verkehrssicherung oder Grundstückspflege wurden nach den Antworten bislang gar nicht ermittelt.
Auch eine Untersuchung auf mögliche Schadstoffe oder Altlasten liegt demnach derzeit nicht vor.
Der Einwand, man könne solche Kosten später noch ermitteln, überzeugt uns nicht. Gerade vor einer Kaufentscheidung sollte bekannt sein, welche finanziellen Risiken übernommen werden.
Wer kauft, übernimmt schließlich nicht nur ein Grundstück, sondern auch sämtliche damit verbundenen Pflichten und möglichen Folgekosten.
Der Gemeindevertretung wird also ein Erwerb vorgeschlagen, obwohl ein Teil der möglichen Kosten noch gar nicht bekannt ist.
Das ist aus unserer Sicht eine bemerkenswerte Grundlage für eine Entscheidung über Steuergeld.
Besonders wichtig ist ein Punkt, der gern untergeht:
Das Anwesen wird für die Kita „Neue Mitte“ ausdrücklich nicht benötigt.
Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, wofür es dann konkret gekauft werden soll.
Die Antwort lautet sinngemäß: Man weiß es noch nicht.
Vielleicht braucht man es irgendwann.
Vielleicht ergibt sich später eine städtebauliche Nutzung.
Vielleicht ist man in zehn Jahren froh, dass man es besitzt.
Das sind Möglichkeiten.
Aber Möglichkeiten sind noch kein Bedarf.
Natürlich kann man als Beispiel auf Grundstücke verweisen, die eine Gemeinde vor vielen Jahren erworben hat und später sinnvoll nutzen konnte. Nur beweist ein erfolgreicher Erwerb aus der Vergangenheit nicht automatisch, dass jeder heutige Vorratskauf wirtschaftlich sinnvoll ist.
Jeder Grundstückskauf muss für sich betrachtet und begründet werden.
Und „vielleicht irgendwann“ ist aus unserer Sicht keine ausreichende Grundlage dafür, heute über einen Erwerb in dieser Größenordnung zu entscheiden.
Auch beim Kaufpreis bleiben Fragen.
Das Anwesen wurde nach den vorliegenden Informationen zwischenzeitlich für rund 112.000 Euro öffentlich angeboten.
Gleichzeitig hatte man sich im Frühjahr offenbar auf einen Kaufpreis in Höhe der Ortsgerichtsschätzung von 141.618 Euro verständigt.
Das sind rund 30.000 Euro Unterschied.
Die Antwort darauf lautet im Wesentlichen, die festgelegte Summe sei nur eine Obergrenze und die Gemeindevertretung könne sie ja per Änderungsantrag reduzieren.
Das überzeugt uns nicht.
Natürlich bedeutet eine Preisobergrenze nicht automatisch, dass dieser Betrag tatsächlich gezahlt wird.
Aber genau deshalb stellt sich die Frage, warum eine Gemeinde überhaupt einen finanziellen Spielraum oberhalb eines bekannten öffentlichen Angebotspreises eröffnen sollte.
Wenn ein Objekt öffentlich günstiger angeboten wurde, muss aus unserer Sicht zunächst versucht werden, diesen Preis oder einen noch günstigeren Preis zu verhandeln.
Wer mit eigenem Geld verhandelt, sucht normalerweise den besten Preis.
Bei Steuergeld sollte dieser Grundsatz erst recht gelten.
Auch die Dringlichkeit wird damit begründet, dass inzwischen andere Kaufinteressenten vorhanden seien.
Das erklärt, warum plötzlich Zeitdruck entstanden sein kann.
Wir bestreiten deshalb nicht, dass andere Interessenten einen Verkauf beschleunigen können.
Aber daraus folgt noch nicht automatisch, dass die Gemeinde kaufen muss.
Zeitdruck ersetzt keinen Bedarf.
Und Konkurrenz beim Kauf ersetzt keine belastbare Planung.
Die entscheidende Frage bleibt deshalb:
Was verliert die Gemeinde konkret, wenn dieses Grundstück nicht erworben wird?
Darauf gibt es bislang keine belastbare Antwort, weil nach eigener Aussage noch gar keine Planung existiert.
Wenn aber nicht feststeht, welches Projekt ohne dieses Grundstück gefährdet wäre, kann auch nicht ernsthaft behauptet werden, der Erwerb sei zwingend erforderlich.
Noch im Frühjahr war viel von „Kommunen am Limit“ die Rede.
Wenn die finanzielle Lage tatsächlich so angespannt ist, müsste doch eigentlich jeder Euro besonders kritisch geprüft werden.
Stattdessen soll über einen Grundstückskauf entschieden werden, für den bislang weder eine konkrete Nutzung noch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegt.
Auch der Hinweis, dass aus anderer Stelle Mittel zurückfließen beziehungsweise frei werden könnten, ändert daran nichts.
Frei werdendes Geld ist nicht automatisch verfügbares Spielgeld.
Es bleibt öffentliches Geld.
Und auch Geld, das ursprünglich für einen anderen Zweck eingeplant war, sollte nur dann neu verwendet werden, wenn die neue Ausgabe notwendig, nachvollziehbar und wirtschaftlich ist.
Das passt aus unserer Sicht derzeit nicht zusammen.
Wer öffentlich knappe kommunale Kassen beklagt, muss sich bei einem solchen Vorhaben besonders strenge Fragen gefallen lassen.
Und genau das tun wir.
Wir sind nicht grundsätzlich gegen Grundstückskäufe der Gemeinde.
Wir sind auch nicht grundsätzlich gegen strategischen Grunderwerb.
Aber wir erwarten eine nachvollziehbare Reihenfolge:
Erst Bedarf. Dann Planung. Dann Wirtschaftlichkeit. Dann Finanzierung. Dann Kauf.
Nicht:
Erst kaufen. Und irgendwann später schauen, was man damit anfangen kann.
Die Antworten auf unseren Fragenkatalog haben unsere Zweifel nicht beseitigt.
Im Gegenteil.
Sie zeigen, dass wesentliche Grundlagen für eine verantwortungsvolle Entscheidung bislang fehlen.
„Jetzt ist die Chance da“ reicht uns als Begründung für einen Grundstückskauf dieser Größenordnung nicht.
Wer trotzdem zustimmen möchte, sollte den Bürgern nachvollziehbar erklären können, warum eine Gemeinde möglicherweise rund 240.000 Euro aufwenden soll, obwohl heute weder eine konkrete Nutzung noch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegt.
Ob diese Antworten für eine verantwortungsvolle Entscheidung ausreichen, muss jeder Gemeindevertreter selbst beurteilen.
Uns genügen sie nicht.
Mirko Fuchs – Fraktionsvorsitzender
