Bauprogramm für 2027 bis 2031 findet keine Mehrheit. CDU und AfD stimmen zunächst dagegen und fordern eine Beratung in der Gemeindevertretung.
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal am 20. Oktober 2026 stand das Bauprogramm für die Jahre 2027 bis 2031 zur Abstimmung. Dabei geht es um die geplante Sanierung des Freizeitbades Panoramablick und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen der beteiligten Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal.
Das Bauprogramm erhielt sieben Ja-Stimmen, drei Gegenstimmen und eine Enthaltung. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder wurde damit nicht erreicht. Der Beschluss kam nicht zustande.
Die Vertreter von CDU und AfD aus Eschenburg haben sich zunächst gegen das vorgelegte Bauprogramm ausgesprochen. Nicht, weil sie die notwendige Sanierung des Freizeitbades grundsätzlich infrage stellen, sondern weil sie die Reihenfolge der politischen Beratungen für falsch halten.
Die Gemeindevertretung darf nicht erst am Ende gefragt werden
Aus unserer Sicht gehört ein Vorhaben dieser finanziellen Größenordnung zunächst auf den Tisch der Gemeindevertretung. Dort muss ausführlich über die geplanten Maßnahmen, die Finanzierung und die möglichen Belastungen für den Gemeindehaushalt gesprochen werden.
Erst danach sollte die Verbandsversammlung über ein entsprechendes Bauprogramm entscheiden.
Im vorgelegten Verfahren war dagegen vorgesehen, dass zunächst die Verbandsversammlung das Bauprogramm beschließt und anschließend die beiden beteiligten Gemeinden um Bestätigung gebeten werden.
Diese Reihenfolge halten wir bei einem solchen Millionenprojekt für politisch nicht sinnvoll.
Schließlich sind es die Gemeinden, die einen erheblichen Teil der Finanzierung tragen müssen. Deshalb sollten ihre gewählten Gemeindevertretungen frühzeitig beraten und ihre Position festlegen können, bevor im Zweckverband entsprechende Beschlüsse gefasst werden.
Es geht dabei nicht darum, die Arbeit des Zweckverbandes zu behindern oder notwendige Entscheidungen unnötig hinauszuzögern. Es geht um eine vernünftige Beteiligung der kommunalen Gremien und einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern.
Millioneninvestition mit noch offenen Fragen
Die geplante Sanierung des Freizeitbades bewegt sich nach bisheriger Kostenplanung in einer Größenordnung von rund 7,8 Millionen Euro.
Der Bund hat dafür eine Förderung von 600.000 Euro in Aussicht gestellt. Darüber hinaus hofft der Zweckverband auf eine Landesförderung von bis zu einer Million Euro aus dem Programm SWIMplus.
Beide Förderungen zusammen würden bei vollständiger Bewilligung rund 1,6 Millionen Euro ausmachen. Ein erheblicher Finanzierungsbedarf bliebe dennoch bestehen.
Hinzu kommt, dass die endgültigen Kosten noch nicht feststehen. Weitere Untersuchungen der Betonsubstanz sollen zeigen, ob sich bestimmte Sanierungsarbeiten möglicherweise kostengünstiger und mit kürzeren Schließzeiten durchführen lassen.
Gerade deshalb ist es sinnvoll, zunächst die vorliegenden Zahlen und Planungen in den zuständigen kommunalen Gremien zu beraten.
Auch die vorgesehene Finanzierung verdient besondere Aufmerksamkeit. Nach den Regelungen des Bauprogramms müssten mögliche Mehrkosten vom Zweckverband aufgebracht und gegebenenfalls über Kredite, Umlagen oder Gebühren refinanziert werden.
Welche Auswirkungen dies langfristig auf die Haushalte der beteiligten Gemeinden haben könnte, sollte vor einer Entscheidung möglichst umfassend geklärt werden.
Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Das Freizeitbad Panoramablick ist für unsere Region eine wichtige Einrichtung. Für Familien, Schulen, Vereine und viele weitere Besucher gehört es seit Jahrzehnten zum festen Bestandteil des Freizeitangebotes.
Sein Erhalt liegt deshalb im Interesse beider Gemeinden.
Gerade weil es um die Zukunft des Bades geht, sollten die anstehenden Entscheidungen auf einer möglichst breiten und nachvollziehbaren Grundlage getroffen werden.
Dass CDU und AfD bei der Abstimmung zunächst dieselbe Haltung vertreten haben, zeigt auch, dass bei kommunalen Sachfragen eine gemeinsame Position möglich ist, unabhängig von parteipolitischen Unterschieden.
Es geht schließlich nicht darum, wer einen Beschluss möglichst schnell durchbringt. Entscheidend ist, dass am Ende eine Lösung steht, die fachlich sinnvoll und finanziell tragbar ist.
Erst die Beratung, dann die Entscheidung
Die Ablehnung des Bauprogramms bedeutet nicht, dass die Sanierung des Freizeitbades grundsätzlich abgelehnt wird. Vielmehr bietet sie die Gelegenheit, die geplanten Maßnahmen und deren Finanzierung zunächst in den Gemeindevertretungen ausführlich zu beraten.
Dort können Fragen gestellt, finanzielle Auswirkungen bewertet und gegebenenfalls Änderungen angeregt werden.
Anschließend kann die Verbandsversammlung auf einer entsprechend abgestimmten Grundlage entscheiden.
Bei einem Millionenprojekt sollte die Reihenfolge eigentlich selbstverständlich sein: Erst beraten die Gemeinden, die das Geld aufbringen müssen. Danach wird im Zweckverband beschlossen. Nicht umgekehrt.
Das ist keine Verzögerungspolitik, sondern aus unserer Sicht verantwortungsvolle Kommunalpolitik.
Mirko Fuchs – Fraktionsvorsitzender
Hinweis: Der Beitrag gibt die politische Bewertung der AfD-Fraktion Eschenburg wieder. Grundlage ist insbesondere die Niederschrift der Verbandsversammlung vom 20. Oktober 2026. Die dargestellte Reihenfolge der Beratungen ist eine politische Forderung und keine Aussage über eine zwingend vorgeschriebene rechtliche Verfahrensfolge. Angaben zu Kosten und Fördermitteln entsprechen dem bisher bekannten Planungsstand.
