Transparenz darf nicht erst beginnen, wenn die Entscheidungen längst vorbereitet sind
In der Kommunalpolitik wird gerne von Transparenz, Bürgernähe und demokratischer Beteiligung gesprochen. Das klingt gut und gehört inzwischen fast zum Pflichtprogramm jeder politischen Rede. Doch wie sieht es damit im politischen Alltag unserer Gemeinde tatsächlich aus?
Wie viel erfahren die Bürger in Eschenburg wirklich über die Entscheidungen, die ihre Zukunft und ihren Geldbeutel betreffen? Und wie viel Einfluss haben ihre gewählten Vertreter noch, wenn wichtige Vorentscheidungen bereits getroffen wurden?
Diese Fragen sollten erlaubt sein. Mehr noch, sie müssen erlaubt sein. Schließlich geht es nicht um das private Geld einzelner Politiker, sondern um öffentliche Mittel, die von den Bürgern erwirtschaftet werden.
Wer als Gemeindevertreter seine Aufgabe ernst nimmt, muss sich mit Vorlagen, Zahlen, Verträgen und möglichen Folgen einer Entscheidung beschäftigen können. Gerade bei größeren Investitionen ist das keine Angelegenheit von wenigen Minuten.
In der Praxis kommt es allerdings vor, dass wichtige Unterlagen erst sehr kurzfristig zur Verfügung stehen, teilweise sogar noch am Sitzungstag.
Wie soll unter solchen Umständen eine gründliche Prüfung stattfinden? Wie soll man mögliche Alternativen vergleichen, finanzielle Risiken erkennen oder sich mit offenen Fragen beschäftigen?
Natürlich müssen nicht sämtliche Unterlagen Wochen im Voraus vorliegen. Manchmal ergeben sich kurzfristige Änderungen. Doch bei wichtigen und finanziell weitreichenden Entscheidungen sollte eine rechtzeitige Information selbstverständlich sein.
Eine Abstimmung ersetzt keine sorgfältige Beratung. Und Zeitdruck ist kein Qualitätsmerkmal demokratischer Entscheidungen.
Besonders interessant wird es, wenn Informationen innerhalb der kommunalen Gremien unterschiedlich verteilt sind.
Wer beispielsweise im Gemeindevorstand vertreten ist, erhält aufgrund seiner Funktion Einblicke in Vorgänge, die anderen Gemeindevertretern nicht ohne Weiteres zugänglich sind. Das ist zunächst eine Folge der unterschiedlichen Aufgaben und gesetzlichen Zuständigkeiten.
Problematisch wird es jedoch, wenn daraus der Eindruck entsteht, dass politische Mitwirkung wesentlich davon abhängt, ob man Zugang zu bestimmten internen Informationswegen hat.
Mir wurde kürzlich sinngemäß erklärt, ich müsse weniger Fragen stellen, wenn meine Fraktion jemanden im Gemeindevorstand hätte. Dann würden mir schließlich mehr Informationen zur Verfügung stehen.
Diese Aussage hat mich nachdenklich gemacht.
Denn das würde im Ergebnis bedeuten, dass der Informationsstand eines Gemeindevertreters zumindest teilweise davon abhängt, wie seine Fraktion politisch aufgestellt ist.
Dabei sollten alle Gemeindevertreter die Informationen erhalten, die sie zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihres Mandats benötigen.
Demokratische Kontrolle darf nicht davon abhängen, ob man am richtigen Tisch sitzt.
Unsere Gemeindevertretung tagt grundsätzlich öffentlich. Bürger können die Beratungen verfolgen und sich ein Bild von den unterschiedlichen Positionen machen.
Das ist wichtig und gesetzlich vorgesehen.
Doch eine öffentliche Sitzung allein garantiert noch keine umfassende Transparenz.
Wenn entscheidende Fragen bereits in nichtöffentlichen Beratungen geklärt wurden, wenn umfangreiche Unterlagen erst kurzfristig vorliegen oder wenn die finanziellen Folgen eines Projekts noch nicht vollständig dargestellt sind, kann die öffentliche Debatte schnell zur bloßen Behandlung einer fertigen Beschlussvorlage werden.
Dabei ist ausdrücklich festzuhalten, dass nichtöffentliche Beratungen in bestimmten Angelegenheiten notwendig und gesetzlich zulässig sind. Etwa dann, wenn schutzwürdige Interessen betroffen sind.
Aber zwischen notwendiger Vertraulichkeit und politischer Bequemlichkeit besteht ein erheblicher Unterschied.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wird die Öffentlichkeit dort ausgeschlossen, wo es rechtlich notwendig ist, oder werden die Möglichkeiten öffentlicher Beratung tatsächlich ausgeschöpft?
In den vergangenen Tagen wurde auch öffentlich darüber diskutiert, wie viele Fragen wir zu einzelnen kommunalen Vorhaben gestellt haben.
Man kann sich natürlich ausführlich mit der Anzahl dieser Fragen beschäftigen. Man könnte sich aber ebenso intensiv mit ihren Inhalten und den zugrunde liegenden Entscheidungen befassen.
Gerade bei Projekten, die erhebliche finanzielle Verpflichtungen auslösen können, sind Fragen nach Gesamtkosten, Folgekosten, Finanzierung und möglichen Alternativen keineswegs ungewöhnlich.
Sie gehören zur Aufgabe gewählter Gemeindevertreter.
Es wäre jedenfalls eine merkwürdige Vorstellung von Demokratie, wenn kritisches Nachfragen irgendwann als lästig gilt, nur weil die Antworten Arbeit verursachen.
Nicht die Anzahl der Fragen ist entscheidend, sondern ob die Antworten für eine verantwortungsvolle Entscheidung notwendig sind.
Es geht bei dieser Diskussion nicht darum, einzelne Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung anzugreifen. Auch die Verwaltung arbeitet unter zeitlichen, personellen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Ebenso wenig muss hinter jeder verspäteten Vorlage oder jeder nichtöffentlichen Beratung eine politische Absicht stecken.
Trotzdem sollte man bestehende Abläufe kritisch hinterfragen dürfen.
Warum werden wichtige Unterlagen nicht grundsätzlich so früh wie möglich bereitgestellt? Warum werden bei größeren Investitionen nicht von Anfang an die voraussichtlichen Gesamtkosten einschließlich möglicher Folgekosten übersichtlich dargestellt? Und wie können Bürger frühzeitig erfahren, welche finanziellen Verpflichtungen auf ihre Gemeinde zukommen?
Das sind keine außergewöhnlichen Forderungen. Das sollte eigentlich der Normalfall sein.
Die Bürger haben ein Recht auf nachvollziehbare Entscheidungen!
Eschenburg steht vor wichtigen finanziellen und strukturellen Herausforderungen. Ob Kläranlage, Freizeitbad, Neue Mitte oder andere Investitionen, die Entscheidungen von heute werden unsere Gemeinde noch viele Jahre beschäftigen.
Umso wichtiger ist es, dass diese Entscheidungen nachvollziehbar vorbereitet, offen diskutiert und auf einer möglichst vollständigen Informationsgrundlage getroffen werden.
Dabei geht es nicht darum, jede Entscheidung zu verhindern oder grundsätzlich infrage zu stellen. Es geht darum, vor einer Zustimmung zu wissen, worüber tatsächlich entschieden wird.
Wer öffentliche Verantwortung trägt, muss auch kritische Fragen aushalten können.
Transparenz bedeutet nicht, den Bürgern hinterher zu erklären, warum etwas beschlossen wurde. Transparenz bedeutet, ihnen rechtzeitig nachvollziehbar zu machen, was entschieden werden soll, warum es notwendig ist und welche Folgen es haben kann.
Und genau daran sollte sich die Kommunalpolitik in Eschenburg messen lassen.
Denn eines sollte in unserer Gemeinde selbstverständlich sein: Nicht die Bürger und ihre gewählten Vertreter müssen sich für berechtigte Fragen rechtfertigen. Die Verantwortlichen müssen ihre Entscheidungen nachvollziehbar begründen.
Und zum Schluss noch ein Wort an unseren Bürgermeister Götz Konrad: Wer an der Spitze einer Gemeinde steht, sollte kritische Fragen nicht als lästige Begleiterscheinung der Kommunalpolitik betrachten, sondern als selbstverständlichen Bestandteil demokratischer Kontrolle. Es wäre jedenfalls wünschenswert, wenn bei umfangreichen Fragenkatalogen weniger darüber diskutiert würde, wie viele Fragen gestellt wurden, und mehr darüber, warum diese Fragen überhaupt notwendig waren. Schließlich sollte sich gute Verwaltungsarbeit nicht daran messen lassen müssen, wie geräuschlos Beschlüsse zustande kommen, sondern wie nachvollziehbar sie vorbereitet und begründet werden.
Ein Bürgermeister muss nicht jede kritische Frage mögen. Aber er sollte ein Interesse daran haben, dass sie möglichst gar nicht erst offenbleibt.
Denn Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass möglichst wenig gefragt wird, sondern dadurch, dass möglichst wenig ungeklärt bleibt.
Mirko Fuchs – Fraktionsvorsitzender
Hinweis: Dieser Beitrag gibt meine persönliche politische Bewertung kommunaler Entscheidungsabläufe als Gemeindevertreter wieder. Die angesprochenen Erfahrungen und Kritikpunkte dienen der öffentlichen Diskussion über Transparenz und Informationszugang. Es werden keine rechtswidrigen Handlungen oder unlauteren Absichten einzelner Personen behauptet.
