Neubau der Kläranlage des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“

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Die Finanzierung mag insgesamt günstiger sein, für viele Eigentümer wird sie trotzdem zur Belastungsprobe

Bei der Bürgerversammlung am 22. September wurde ausführlich erklärt, wie der Neubau der Kläranlage des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“ finanziert werden soll. Nach unserem Eindruck hielt sich der Widerstand dabei in Grenzen.

Ob allen Anwesenden wirklich bewusst war, was die vorgestellten Zahlen später für das eigene Grundstück bedeuten können, ist schwer zu beurteilen. Bei Millionenbeträgen, Veranlagungsflächen, Nutzungsfaktoren und Bauprogrammen wird eine Sache schnell abstrakt. Spätestens mit dem Beitragsbescheid wird sie allerdings sehr konkret.

Für das Bauprogramm 2027 bis 2031 wird der Eschenburger Anteil am Neubau der Kläranlage mit 23,8 Millionen Euro angegeben. Zusätzlich plant die Gemeinde eigene Investitionen im Abwasserbereich von rund 1,9 Millionen Euro. Der Ergänzungsbeitrag soll von bisher 0,67 Euro auf 3,73 Euro je Quadratmeter Veranlagungsfläche steigen. Gleichzeitig steigt die Schmutzwassergebühr nach der derzeitigen Kalkulation von 3,26 Euro auf 3,99 Euro je Kubikmeter.

Was das bedeutet, wurde in der Bürgerversammlung anhand eines einfachen Wohnhauses verdeutlicht. Dort wurde mit einem Faktor von 1,25 gerechnet.

Bei einem Grundstück von 800 Quadratmetern ergibt sich damit eine Veranlagungsfläche von 1.000 Quadratmetern. Bei 3,73 Euro je Quadratmeter sind das 3.730 Euro Ergänzungsbeitrag.

Bei 1.000 Quadratmetern Grundstücksfläche wären es entsprechend 1.250 Quadratmeter Veranlagungsfläche und damit bereits 4.662,50 Euro.

Und bei einem größeren Grundstück mit 1.600 Quadratmetern ergibt sich mit dem in der Bürgerversammlung für ein einfaches Wohnhaus dargestellten Faktor von 1,25 eine Veranlagungsfläche von 2.000 Quadratmetern.

Bei einem Ergänzungsbeitrag von 3,73 Euro je Quadratmeter ergibt sich daraus ein Gesamtbetrag von 7.460 Euro.

Auf die vorgesehene Finanzierungsdauer von fünf Jahren umgerechnet sind das 1.492 Euro pro Jahr oder rechnerisch rund 124 Euro pro Monat.

Vielleicht wird an diesem Beispiel eher deutlich, was die vorgestellte Finanzierung für einzelne Grundstückseigentümer tatsächlich bedeutet. Rund 124 Euro im Monat über fünf Jahre sind für viele Haushalte eben keine beiläufige zusätzliche Ausgabe.

Anders sieht es bei unbebauten Grundstücken beziehungsweise Baulücken aus. In der Bürgerversammlung wurde erläutert, dass dort bei der vorgestellten Berechnung kein zusätzlicher Faktor von 1,25 angesetzt wurde. Auch daran zeigt sich, dass die tatsächliche Belastung stark von der jeweiligen Grundstückssituation und Einstufung abhängt.

Und dabei reden wir ausschließlich über den Ergänzungsbeitrag für die Investition. Die laufenden Abwassergebühren kommen weiterhin hinzu.

Genau deshalb halten wir es für richtig, über die kurze Finanzierungsdauer zu diskutieren. Die Erklärung aus der Bürgerversammlung, dass eine längere Finanzierung zusätzliche Zinskosten verursacht, ist nachvollziehbar. Trotzdem darf die Frage nicht ausschließlich lauten, welche Variante insgesamt die wenigsten Zinsen kostet.

Es muss auch darum gehen, welche Belastung den einzelnen Bürgern innerhalb dieser fünf Jahre zugemutet wird und ob für besonders belastete Eigentümer flexiblere Zahlungsmodelle möglich sind.

Spätestens bei solchen konkreten Zahlen wird vielleicht eher deutlich, was die vorgestellte Finanzierung für den einzelnen Grundstückseigentümer tatsächlich bedeuten kann.

Das sind keine abstrakten Millionenbeträge mehr. Für viele Familien, Rentner und Hauseigentümer geht es um mehrere Tausend Euro, die innerhalb weniger Jahre zusätzlich aufgebracht werden müssen.

Die Gemeinde hat in der Bürgerversammlung auch nachvollziehbar erklärt, warum der Beitrag auf nur fünf Jahre verteilt werden soll. Eine längere Finanzierung würde zusätzliche Zinsen verursachen und damit die Gesamtkosten erhöhen. Die fünf Teilbeträge sollen in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030 und 2031 gezahlt werden.

Dieser Gedanke ist grundsätzlich richtig. Je länger Geld finanziert werden muss, desto höher fallen in der Regel die Finanzierungskosten aus. Dass Kredite derzeit ebenfalls nicht kostenlos zu haben sind, zeigt der Abwasserverband selbst. Für ein bereits aufgenommenes Darlehen über 1,05 Millionen Euro wird beispielsweise ein Zinssatz von 3,4 Prozent genannt.

Trotzdem halten wir es für falsch, daraus den Schluss zu ziehen, dass fünf Jahre deshalb automatisch für jeden Grundstückseigentümer die beste Lösung darstellen.

Denn hier treffen zwei Interessen aufeinander.

Die kurze Finanzierung hält die Gesamtkosten niedriger. Gleichzeitig drückt sie aber einen erheblichen Teil der Belastung in einen sehr kurzen Zeitraum. Ein Eigentümer spart möglicherweise langfristig Zinsen, muss dafür aber innerhalb von fünf Jahren mehrere Tausend Euro zusätzlich aufbringen.

Genau deshalb sollte aus Sicht der AfD Fraktion geprüft werden, ob es einen vernünftigeren Mittelweg gibt.

Die fünfjährige Grundfinanzierung könnte grundsätzlich bestehen bleiben. Gleichzeitig sollte es aber eine unkomplizierte Möglichkeit geben, Beiträge nicht nur auf Antrag über einen längeren Zeitraum zu zahlen oder zu stunden, wenn die regulären Raten für einen Haushalt eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Damit müssten nicht sämtliche Grundstückseigentümer die höheren Zinskosten einer pauschalen längeren Finanzierung tragen. Wer die fünf Raten problemlos bezahlen kann, bleibt bei der günstigeren kurzen Variante. Wer das nicht kann, bekommt mehr Zeit und trägt gegebenenfalls nur die zusätzlichen Finanzierungskosten, die durch seine individuelle Verlängerung entstehen.

Das wäre aus unserer Sicht deutlich ausgewogener als eine Lösung, bei der für alle dieselbe kurze Zahlungsdauer gilt.

Hinzu kommt: Die Finanzierung ist noch von weiteren Faktoren abhängig. Die Gemeinde selbst weist darauf hin, dass mögliche Fördermittel des Landes und eine höhere Beteiligung der Firma Rittal den Finanzierungsanteil der beiden Kommunen reduzieren können. Sollte sich der kommunale Anteil verringern, können die Investitionszuweisungen im Laufe des Bauprogramms entsprechend angepasst werden.

Gerade deshalb muss während der gesamten Bauzeit gelten: Jede Förderung, jede Beteiligung Dritter und jede Einsparung muss möglichst unmittelbar bei der Belastung der Bürger berücksichtigt werden.

Denn der Neubau der Kläranlage ist notwendig. Die alte Anlage darf nach dem derzeitigen Erlaubnisbescheid nur noch bis Ende 2030 betrieben werden, gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Abwasserreinigung. Bereits im November 2025 wurde für den Neubau der Kläranlage ein Kostenrahmen von rund 42 Millionen Euro genannt. Für das Bauprogramm 2027 bis 2031 wird inzwischen allein der auf Eschenburg entfallende Anteil mit 23,8 Millionen Euro beziffert. Gerade bei solchen Größenordnungen müssen Kostenentwicklung, Fördermittel und die tatsächliche Belastung der Bürger während des gesamten Projekts transparent nachvollziehbar bleiben.

Unsere Kritik richtet sich daher nicht gegen eine neue Kläranlage.

Sie richtet sich gegen eine Finanzierung, die zwar möglichst wenig Zinsen erzeugen soll, dabei aber das Risiko birgt, einzelne Grundstückseigentümer innerhalb weniger Jahre finanziell sehr stark zu belasten.

Bei der Bürgerversammlung blieb der große Protest aus. Vielleicht akzeptieren viele Bürger dieses Modell. Vielleicht wird manchen aber auch erst mit dem konkreten Bescheid bewusst, was 3,73 Euro je Quadratmeter Veranlagungsfläche tatsächlich bedeuten.

Deshalb sollte die Diskussion nicht mit dem Satz beendet sein, eine längere Laufzeit würde mehr Zinsen kosten.

Die entscheidende Frage muss vielmehr lauten: Wie schaffen wir eine Finanzierung, die insgesamt wirtschaftlich bleibt und trotzdem niemanden innerhalb von fünf Jahren finanziell überfordert?

Genau dafür erwarten wir eine Lösung mit mehr Flexibilität und Augenmaß.

Und zu guter Letzt kommt noch ein weiterer Punkt hinzu: Auch beim Abwasserverband „Perfgebiet Bad Laasphe“ mit der Kläranlage in Wallau stehen Investitionen an. In der Bürgerversammlung wurde erläutert, dass Eschenburg dort mit rund 7 Prozent beteiligt ist. Belastbare Zahlen zu den künftigen Kosten der Kläranlage liegen bislang noch nicht vor. Fest steht aber: Auch dieser Eschenburger Anteil muss finanziert werden und kann damit künftig zusätzlich in die Belastung der Grundstückseigentümer einfließen.

Mirko Fuchs – Fraktionsvorsitzender


Hinweis: Dieser Beitrag gibt den derzeit öffentlich bekannten Planungsstand sowie in der Bürgerversammlung vorgestellte Beispielrechnungen wieder und enthält eine politische Bewertung der AfD Fraktion Eschenburg. Die tatsächliche Beitragshöhe im Einzelfall richtet sich nach den jeweils geltenden Satzungen, der konkreten Veranlagungsfläche, dem maßgeblichen Nutzungsfaktor sowie der endgültigen Festsetzung durch die zuständigen Stellen. Änderungen im weiteren Verfahren, insbesondere durch Fördermittel, Kostenentwicklung oder Beteiligungen Dritter, sind möglich.