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Vor der heutigen Entscheidung über den Kauf des Anwesens Simmersbacher Straße 4 haben wir einen umfangreichen Fragenkatalog zur Finanzierung eingereicht. Wir wollten unter anderem wissen, aus welchen Haushaltsmitteln der Kauf finanziert werden soll, ob dafür Rückflüsse aus dem Zweckverband Hallenbad verwendet werden, ob möglicherweise Zweckbindungen bestehen und welche weiteren Kosten auf die Gemeinde zukommen.
Bis zur Sitzung wurden unsere Fragen nicht beantwortet.
Statt die angesprochenen Punkte sachlich abzuarbeiten, erklärte Bürgermeister Götz Konrad in der Sitzung sinngemäß, wir wollten überhaupt keine Antworten, sondern lediglich den Kauf infrage stellen. Außerdem ließ er wissen, er lasse sich von der AfD nicht „vorführen“.
Gerade diese Reaktion halten wir für bemerkenswert. Denn selbstverständlich stellen wir den Kauf infrage. Wir halten ihn nach wie vor für unnötig. Genau deshalb ist es unsere Aufgabe als Gemeindevertreter, nach Finanzierung, Bedarf, Folgekosten und der Verwendung öffentlicher Mittel zu fragen. Das eine schließt das andere nicht aus.
Der Bürgermeister verwies zudem darauf, dass ich diese Fragen bereits in der Sitzung des Haupt und Finanzausschusses hätte stellen können. Genau das habe ich getan.
Ich hatte dort ausdrücklich nach möglichen Zusatzkosten gefragt, unter anderem nach den Kosten eines möglichen späteren Abrisses. Die Antwort des SPD Vertreters Ulrich Heinz vom Gemeindevorstand war sinngemäß, man solle bei solchen Zusatzkosten nicht so weit in die Zukunft schauen. Zunächst müsse der Kauf unter Dach und Fach gebracht werden.
Damit wurde die Frage gestellt. Eine konkrete Antwort auf die möglichen Folgekosten erhielt ich jedoch schon im Haupt und Finanzausschuss nicht.
Deshalb überzeugt der jetzige Hinweis, diese Fragen hätten bereits dort gestellt werden können, aus meiner Sicht nicht. Das Problem war nicht, dass die Fragen nicht gestellt wurden. Das Problem war, dass sie bereits damals nicht konkret beantwortet wurden. Gerade deshalb haben wir vor der endgültigen Beschlussfassung noch einmal einen schriftlichen Fragenkatalog vorgelegt.
Und hierbei geht es nicht um eine Gefälligkeit des Bürgermeisters. Nach § 50 Abs. 2 HGO überwacht die Gemeindevertretung die gesamte Verwaltung der Gemeinde. Die Vorschrift sieht ausdrücklich vor, dass Gemeindevertreter zu den Tagesordnungspunkten Fragen stellen sowie schriftliche oder elektronische Anfragen einreichen können. Der Gemeindevorstand ist zur Beantwortung verpflichtet.
Wenn Gemeindevertreter vor einem Grundstückskauf im sechsstelligen Bereich konkrete Fragen zur Finanzierung stellen, dann ist das deshalb kein „Vorführen“. Es gehört zur gesetzlich vorgesehenen Kontrollfunktion der Gemeindevertretung.
Aus unserer Sicht wird es problematisch, wenn auf solche Fragen nicht mit Zahlen und Fakten reagiert wird, sondern die politische Absicht der Fragesteller zum Thema gemacht wird. Ob eine Frage von der AfD, CDU, SPD, FWG oder einer anderen Fraktion kommt, ändert schließlich nichts an ihrem Inhalt. Die Herkunft des Geldes, mögliche Zweckbindungen und die Folgekosten eines Grundstückskaufs werden nicht weniger relevant, nur weil die Fragen von der Opposition gestellt werden.
Wer aus einer Frage zur Verwendung von Steuergeld eine Debatte darüber macht, wer sie gestellt hat, beantwortet die eigentliche Frage nicht.
Am Ende wurde der Kauf von den übrigen Fraktionen unter der Bedingung beschlossen, dass der Kaufpreis auf maximal 112.000 Euro begrenzt wird. Wir als AfD haben gegen den Erwerb gestimmt. Aus der CDU gab es durch den Fraktionsvorsitzenden eine Enthaltung.
Damit wurde zumindest deutlich, dass selbst bei den Befürwortern des Erwerbs Gesprächsbedarf über die finanziellen Bedingungen bestand.
Unsere Haltung bleibt dennoch unverändert. Ein niedrigerer Kaufpreis beantwortet nicht die entscheidende Frage, ob die Gemeinde dieses Anwesen überhaupt benötigt. Wer einen aus unserer Sicht unnötigen Kauf für 112.000 Euro tätigt, hat gegenüber einem höheren Kaufpreis zwar weniger ausgegeben. Daraus wird aber noch keine Ersparnis gegenüber der Entscheidung, das Grundstück gar nicht zu kaufen.
Und genau deshalb haben wir Fragen gestellt.
Ein Bürgermeister muss sich von keiner Fraktion „vorführen“ lassen. Er muss aber akzeptieren, dass Gemeindevertreter ihre gesetzliche Kontrollfunktion wahrnehmen. § 50 HGO unterscheidet nicht danach, ob eine Frage politisch angenehm ist oder nicht. Wer vor der Ausgabe eines sechsstelligen Betrags Antworten zu Finanzierung und Folgekosten verlangt, führt niemanden vor. Er nimmt sein Mandat wahr.
Update: 2.10.2026
Inzwischen haben wir den Vorgang der Kommunalaufsicht des Lahn Dill Kreises zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine politische Bewertung des Grundstückskaufs, sondern um die Frage, ob unsere Kontroll und Fragerechte nach § 50 HGO im Zusammenhang mit der Behandlung des eingereichten Fragenkatalogs ordnungsgemäß gewahrt wurden. Eine Bewertung der Kommunalaufsicht liegt derzeit noch nicht vor.
Mirko Fuchs – Fraktionsvorsitzender
Hinweis zum Titelbild: Das Titelbild ist eine satirische und karikierende Darstellung. Es dient der zugespitzten Illustration des im Artikel geschilderten Vorgangs. Die dargestellte Person ist keine fotorealistische Abbildung. Die verwendete Aussage gibt die Äußerung aus der Sitzung sinngemäß wieder.
