Vor einer Entscheidung müssen die Zahlen auf den Tisch
In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung soll erneut über den Erwerb des Anwesens Simmersbacher Straße 4 in Eibelshausen entschieden werden.
Bereits in der vergangenen Sitzung hatten wir deutlich gemacht, dass aus unserer Sicht noch wesentliche Fragen zum geplanten Erwerb offen sind. Damals wurde die Angelegenheit zunächst nicht abschließend beschlossen, sondern zur weiteren Beratung verwiesen.
Für die heutige Sitzung haben wir deshalb erneut einen umfangreichen Fragenkatalog eingereicht. Im Mittelpunkt steht diesmal vor allem die Finanzierung.
Wir wollen unter anderem wissen, unter welcher Haushaltsstelle der Kauf finanziert werden soll, welche Mittel dafür tatsächlich zur Verfügung stehen und ob Gelder verwendet werden sollen, die vom Zweckverband Hallenbad an die Gemeinde zurückfließen. Ebenso muss geklärt werden, ob für solche Mittel eine Zweckbindung besteht und welche Auswirkungen ihre Verwendung auf andere geplante Investitionen der Gemeinde hätte.
Darüber hinaus fragen wir nach den tatsächlichen Gesamtkosten des Erwerbs. Zum Kaufpreis kommen schließlich weitere Belastungen hinzu, etwa für Notar, Grundbuch, laufende Unterhaltung und möglicherweise spätere bauliche Maßnahmen.
Unsere grundsätzliche Haltung hat sich dabei nicht geändert: Wir halten den Kauf des Grundstücks nach wie vor für unnötig. Nach unserem bisherigen Kenntnisstand gibt es keine zwingende konkrete Nutzung, die einen Erwerb zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigt. Gerade angesichts der erheblichen finanziellen Belastungen, die in den kommenden Jahren ohnehin auf die Gemeinde zukommen, sehen wir keinen nachvollziehbaren Grund, zusätzlich einen sechsstelligen Betrag für einen Vorratskauf zu binden.
Für uns gehört zu einer verantwortungsvollen Entscheidung auch die Frage, welche konkrete Nutzung für das Grundstück überhaupt vorgesehen ist. Wer heute einen sechsstelligen Betrag aus dem Gemeindehaushalt ausgeben möchte, sollte nachvollziehbar erklären können, warum der Erwerb gerade jetzt notwendig ist und wie er vollständig finanziert werden soll.
Deshalb erwarten wir vor einer abschließenden Entscheidung eine klare und nachvollziehbare Darstellung der Finanzierung.
Unser Schlusspunkt im Fragenkatalog lautet entsprechend:
„Warum soll der Erwerb des Grundstücks ausgerechnet zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich sein, obwohl nach bisherigem Kenntnisstand weder eine zwingende konkrete Nutzung noch eine abschließend dargestellte Finanzierung erkennbar ist?“
Eine Entscheidung über kommunales Vermögen sollte auf einer vollständigen Informationsgrundlage getroffen werden. Genau diese Klarheit wollen wir vor der Abstimmung herstellen.
Mirko Fuchs – Fraktionsvorsitzender
